Mitglied der BEG kann werden, wer Energiekunde der
Stadtwerke Wolfhagen GmbH (SWW) ist. Dies können natürliche oder juristische
Personen, aber auch Personengesellschaften oder Körperschaften des öffentlichen
Rechts sein.
Außerdem können natürliche Personen, die im Haushalt eines Energiekunden der SWW gemeldet sind, Mitglied werden.
Ja, wenn ihre gesetzlichen Vertreter die Beitrittserklärung unterzeichnen und die Energiekundeneigenschaft des Haushalts gegeben ist.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zulassung der
Mitgliedschaft durch den Vorstand.
Sie reichen Ihre Beitrittserklärung und das Formular „
Weitere Angaben zur Mitgliedschaft“ bei der BEG ein. Der Vorstand bearbeitet
die eingereichten Beitrittserklärungen und lässt die Mitgliedschaft zu. Sie
erhalten mit der Zulassung Ihre Mitgliedsnummer und die Bankverbindung
schriftlich mitgeteilt, zu der Sie Ihre Geschäftsanteile einzahlen können (
Bitte vorher keine Überweisungen!). Dies kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen, da
der Vorstand ehrenamtlich arbeitet.
Wichtig: Lesen
Sie sich die Satzung vorher gründlich durch. Sie ist unsere
„Vertragsgrundlage“.
Die Formulare und die Satzung können Sie sich von unserer
Internetseite herunterladen. Sie können die Unterlagen auch per E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
oder telefonisch anfordern.
Jedes Mitglied darf laut Satzung maximal 40 Geschäftsanteile á 500,00 EUR erwerben. Bis auf weiteres werden allerdings nur insgesamt 5 Anteile pro Mitglied für Beitritts-/Aufstockungsanträge ab dem 5. April 2016 zugelassen.
Es gibt
im Moment nur begrenzte Möglichkeiten für die BEG, neue Mitgliedergelder
langfristig wirtschaftlich im Sinn der Satzung einzusetzen. Daher wird
der Vorstand situationsabhängig von seinem Recht Gebrauch machen, die Anzahl
der zugelassenen Geschäftsanteile zu beschränken. Die Zulassungseinschränkung
bedeutet einen „Bestandsschutz“ für die Mitglieder, die in den Anfangsjahren
ihr Geld der BEG anvertrauten und das Anlaufrisiko trugen.
Wir
möchten jedoch weiter Gestalter der Energiewende vor Ort gewinnen und möglichst
vielen eine Mitgliedschaft ermöglichen, daher kein Aufnahmestopp, sondern nur
eine Zulassungseinschränkung.
Unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile kann jedes Mitglied von den Projekten des Energieeffizienzfonds profitieren, indem es finanzielle Zuschüsse und Anreize zur Energieeinsparung im Haushalt und zum Einsatz energieeffizienter Geräte nutzt. Langfristig wird damit Energie eingespart, das Klima geschützt und der eigene Geldbeutel geschont.
Durch die Beteiligung der BEG an der SWW als Gesellschafter,
einschließlich Sitz und Stimme im Aufsichtsrat der SWW, erhalten die
Mitglieder/Bürger Mitsprache- und Vetorechte bei der strategischen Ausrichtung
ihres regionalen Energieversorgers. So wird die Ausrichtung auf erneuerbare
Energien und die Entwicklung ökologischer Themenfelder ebenso gesichert, wie
der Erhalt der SWW als regionaler Energieversorger und damit auch Arbeitsplätze
und Wertschöpfung vor Ort.
Sie stärken dadurch, dass Sie Stromkunde sind, Ihr eigenes
Unternehmen, die Stadtwerke Wolfhagen GmbH. Gemeinsam machen sich die SWW und
die BEG stark für Erneuerbare Energien und somit die Energiewende vor Ort.
Auf der Homepage der SWW das Anmeldeformular direkt online zum Bezug vom
Elektrizität und/oder Gas ausfüllern oder bei der SWW
anrufen und telefonisch die Antragsunterlagen anfordern.
Stadtwerke Wolfhagen GmbH , www.stadtwerke-wolfhagen.de ,
Fon: 05692- 99 634 10
Jedes Mitglied darf laut Satzung maximal 40 Geschäftsanteile a`500,00 EUR erwerben.
Es gibt
im Moment nur begrenzte Möglichkeiten für die BEG, neue Mitgliedergelder
langfristig wirtschaftlich im Sinn der Satzung einzusetzen. Daher wird der
Vorstand situationsabhängig von seinem Recht Gebrauch machen, die Anzahl der
zugelassenen Geschäftsanteile zu beschränken. Diese Zulassungseinschränkung bedeutet einen
„Bestandsschutz“ für die Mitglieder, die in den Anfangsjahren ihr Geld der BEG
anvertrauten und das Anlaufrisiko trugen.
Zum Erwerb weiterer Geschäftsanteile finden Sie die „Beitritts-/ Beteiligungserklärung“ auf unserer Internetseite zum Ausdrucken. Bitte senden Sie sie ausgefüllt und unterschrieben an unsere Postanschrift zurück.
Ratenzahlung auf den ersten Geschäftsanteil kann vom
Vorstand gewährt werden. Die 1.Rate beträgt mindestens 50,00€ und ist sofort zu
zahlen. Die weitere Summe ist innerhalb von 2 Jahren zu erbringen (§3 Abs. 5
der Satzung).
Die Ratenzahlungsmöglichkeit gilt nur für Mitglieder, die nur einen Geschäftsanteil erwerben.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre. Die Kündigung ist frühestens nach Ende der 5-jährigen Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. Danach gilt die 2-jährige Kündigungsfrist. Das Geschäftsguthaben (=Auseinandersetzungsguthaben) wird nach Maßgabe der § 4 Absätze 2 und 3 der Satzung ausgezahlt.
Kurzfristig kann ein Mitglied aus der BEG ausscheiden, wenn jemand, der die Mitgliedsvoraussetzungen erfüllt (Stromkunde bzw. im Haushalt eines Stromkunden gemeldet, max. 40 Anteile), die Geschäftsanteile übernimmt (kauft).
Formulare zur Übertragung von Geschäftsguthaben fordern Sie bitte bei uns an.
Das Mitglied scheidet mit dem Tod aus und die Erben erhalten das eingezahlte Geschäftsguthaben (=Auseinandersetzungsguthaben) nach Maßgabe des §4 Abs.2 und 3 der Satzung ausbezahlt. Die Erben können auch beschließen, dass einer von ihnen die Anteile des Verstorbenen übernimmt. Dann müsste der Übernehmer die Mitgliedsvoraussetzungen erfüllen (Energiekunde bzw. im Haushalt eines Energiekunden gemeldet, max. 40 Anteile.)
Der Vorstand kann ein Mitglied, das nicht mehr Strom- / Gaskunde der SWW ist bzw. nicht mehr im Haushalt eines Strom- / Gaskunden gemeldet ist, von der Mitgliedschaft ausschließen.
Zum Ende des Geschäftsjahres endet die Mitgliedschaft. Das Geschäftsguthaben (= Auseinandersetzungsguthaben) wird nach Maßgabe der § 4 Absätze 2 und 3 der Satzung ausgezahlt.