Nach gründlicher Prüfung
haben Vorstand und Aufsichtsrat der BEG entschieden, die angebotene Beteiligung
in Höhe von 8,3 % Gesellschafteranteil am entstehenden Windpark Rohrberg im
Kaufunger Wald (Werra-Meißner-Kreis) anzunehmen.
Der Windpark besteht aus 5 Windkraftanlagen Typ
ENERCON E-115, je 3 Megawatt, 149 m Nabenhöhe. Prognostizierte
durchschnittliche Windgeschwindigkeit 7 Meter / Sekunde. 3 Anlagen gingen
bereits Ende 2015 in den Probebetrieb, die Inbetriebnahme der weiteren 2
Anlagen ist für das 1. Quartal 2016 geplant. Betreiberin: Windpark Rohrberg
GmbH & Co. KG; Gesellschafter: Städt.Werke Kassel AG ( 25,1 %) sowie
regionale Energiegenossenschaften, Stadtwerke und das Kommunalwerk Region
Kassel ( zusammen 74,1 %).
Mit der Beteiligung ist für
die BEG ein Kapitalbedarf in Höhe von ca. 500.000 EUR verbunden. Aus diesem
Grund wird die Zulassungsbeschränkung von 5 Geschäftsanteilen vorübergehend
aufgehoben. Alle Mitglieder erhalten somit die Möglichkeit, ihre Beteiligungen
auch über 5 Anteile hinaus aufzustocken. Die Mitglieder erhalten hierzu im
Laufe der 10. Kalenderwoche ein entsprechendes Schreiben per E-Mail oder per
Post.
Bis zum 31.März 2016 werden sämtliche
Aufstockungswünsche gesammelt.
Übersteigt das zum
Stichtag angemeldete Interesse den Kapitalbedarf, entscheidet der Vorstand nach
einem festzulegenden Verteilschlüssel über die Anzahl der zugelassenen weiteren
Geschäftsanteile.
Ein gewisses Kontingent hält der Vorstand für Neumitglieder vor, denn die Stärkung der Stadtwerke Wolfhagen GmbH über weitere BEG-Mitgliedschaften ist neben der Mitgliederpflege ein wichtiges Anliegen unserer Genossenschaft.
Neumitglieder sind ausdrücklich erwünscht und werden über die Tagespresse informiert werden. Anmeldungen sind unbefristet - die Anzahl der zugelassenen Geschäftsanteile kann durch den Vorstand eingeschränkt werden.
Wie melde ich mein Interesse an?
a) Bestehende Mitglieder füllen hierzu das Formular
„Beitrittserklärung“ aus und senden es unterschrieben bis zum 31.März 2016 in Papierform an die BEG.
Oder Sie holen es sich während
der Geschäftszeiten im BEG-Büro ab (dienstags von 16 bis 18 Uhr).
Anträge, die ab Januar
2016 eingegangen sind, werden bereits berücksichtigt und müssen nicht neu
gestellt werden. Alle anderen Anträge
aus den Jahren 2014 und 2015, denen bisher nicht zugestimmt wurde, müssen ggf.
neu gestellt werden, da wir nicht davon ausgehen können, dass Ihre Wünsche noch
unverändert bestehen.
b) Neumitglieder füllen hierzu die Formular „Beitrittserklärung“ und „weitere Angaben
zur Mitgliedschaft“ aus und senden es unterschrieben in Papierform an die BEG. Das Formular
sowie auch die Satzung finden Sie auf unserer Internetseite unter
„Mitgliedschaft“ oder Sie holen sich die Unterlagen während der Geschäftszeiten
im BEG-Büro ab (dienstags von 16 bis 18 Uhr).