Zwei neue Aktionen des Fachbeirats Energieeffizienz ab 22.11.2015:
a) Zuschuss zum Kauf programmierbarer Heizkörperventile , gegebenenfalls mit Steuerungseinheit
Hintergrund: Bereits ein Grad weniger Heiztemperatur genügt, um 6 % Heizenergie zu sparen, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Darüber hinaus benötigt man über den Tag betrachtet nicht in jedem Raum eine konstant hohe Raumtemperatur. Programmierbare Heizungsventile schaffen auf die Lebensgewohnheiten abgestimmt Abhilfe. Sie ersetzen einfach herkömmliche Heizkörperventile durch programmierbare. Die Anschaffung einer kompletten Steuerungseinheit ist nicht Voraussetzung.
Beginn der Aktion: 22.11.2015;
Ende der
Aktion: 31.12.2016.
Es sind die Originalrechnungen / -kaufbelege
einzureichen, aus denen ersichtlich ist, welcher Gegenstand wann gekauft wurde.
Der Fachbeirat Energieeffizienz informiert im Infoblatt Nr. 2 allgemein zur Nutzung von programmierbaren Heizkörperventilen. Das Infoblatt Nr. 2 kann im BEG-Büro während der Geschäftszeit abgeholt werden.
b) Zuschuss zu BAFA-geförderter Vor-Ort-Energieberatung
Hintergrund: Aufgrund einer Neuregelung der
Förderrichtlinien ab 01.03.2015 kann eine Energieberatung (Vor-Ort-Beratung)
bei einem Ein-/Zweifamilienhaus (bis zwei Wohneinheiten) mit bis 60% der
Bruttosumme max. 800 € durch die BAFA gefördert werden. Mehrfamilienhäuser (ab
3 Wohneinheiten) Zuschuss max. 1.100 €.
Voraussetzung ist eine BAFA zertifizierte
Vor-Ort-Energieberatung. Zusätzliche Förderungen durch Dritte sind möglich. 90%
des Honorars darf dabei nicht überschritten werden, der Kunde muss 10% der
Kosten als Eigenanteil tragen.
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html
http://bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=167996.html
Die BEG fördert ihre Mitglieder zusätzlich in
folgender Form:
Pro Haushalt wird eine Energieberatung durch einen BAFA-zertifizierten Energieberater finanziell mit pauschal 150 € gefördert, soweit dadurch die Gesamtförderung nicht mehr als 90 % des Bruttobetrages der Energieberatungskosten umfasst.
Beginn der
Aktion: 22.11.2015;
Ende der
Aktion: 31.12.2016.
Es sind die Originalrechnung der Energieberatung und der BAFA-Förderbescheid, jeweils lautend auf das Mitglied, einzureichen.
Infoblatt Heizkörperthermostate | [Infoblatt Heizkörperthermostate] | 2480 Kb |